HEBAMME
CAROLINE
EISELE
LAUFFEN AM
NECKAR
Stillberatung
Hebammenleistungen in der Schwangerschaft, zur Geburt und im Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei Privatversicherten sind nicht immer alle Leistungen im vollen Umfang versichert. Ihre Krankenkasse gib ihnen gerne Auskunft über ihren Leistungsumfang.
Sie können also vom ersten Moment ihrer Schwangerschaft den Rat einer Hebamme einholen und sich von ihr bis zum Abstillen ihres Kindes betreuen lassen.